Zertifizierte Qualität bei der ABW Abfallberatung in Vreden

Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG legen wir größten Wert auf Qualität, Sicherheit und gesetzeskonforme Prozesse. Unsere aktuellen Zertifikate dokumentieren unsere Fachkompetenz, Zuverlässigkeit und unser dauerhaftes Engagement für eine professionelle Abfallentsorgung deutschlandweit.

Unsere Nachweise belegen unter anderem:

  • Die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
  • Regelmäßige Prüfungen durch zugelassene externe Sachverständige
  • Die Einhaltung aller relevanten Umwelt- und Entsorgungsvorschriften
  • Hohe Standards in Arbeitsschutz, Logistik und Umweltmanagement

So bieten wir privaten, gewerblichen und öffentlichen Auftraggebern die Sicherheit, mit einem verantwortungsbewussten, geprüften Partner zusammenzuarbeiten.

Überzeugen Sie sich selbst von unserer Qualität.

Eine Übersicht unserer aktuellen Zertifikate stellen wir Ihnen hier zum Download bereit.

Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG

Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG

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Unser Zertifikat gemäß § 56 KrWG bestätigt die behördliche Anerkennung als geprüfter Entsorgungsfachbetrieb. Es umfasst alle relevanten Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), regelmäßige Überwachungen durch unabhängige Prüforganisationen sowie die Einhaltung strenger Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards.

Dieses Zertifikat ist die zentrale Grundlage für eine fachgerechte und gesetzeskonforme Abfallentsorgung.

Anzeige gemäß § 53 KrWG

Anzeige gemäß § 53 KrWG - ABW Wintershoff

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Die Anzeige gemäß § 53 KrWG dokumentiert unsere Berechtigung zur gewerblichen Sammlung und Beförderung nicht gefährlicher Abfälle. Sie wurde bei der zuständigen Behörde eingereicht und bestätigt, dass ABW Abfallberatung alle gesetzlichen Vorgaben für Transport, Logistik und Dokumentation erfüllt.

Diese Anzeige ist für viele öffentliche und private Auftraggeber Voraussetzung zur Zusammenarbeit.

 

Erlaubnis gemäß § 54 KrWG

Erlaubnis nach § 54 KrWG - ABW Wintershoff

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Die Anzeige gemäß § 54 KrWG ermöglicht uns die Beförderung bestimmter gefährlicher Abfälle gemäß den aktuellen gesetzlichen Regelungen. Die behördliche Erfassung dient als Nachweis für unsere Fachkunde, Zuverlässigkeit und die sichere Durchführung aller Transporte.

Damit ist ABW Abfallberatung uneingeschränkt für anspruchsvolle Entsorgungs- und Transportprozesse qualifiziert.

NIWO Genehmigung Niederlande

NIWO Genehmigung Niederlande

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Unsere NIWO-Genehmigung (Niederlande) erlaubt uns den grenzüberschreitenden Transport von Abfällen in die Niederlande. Diese Genehmigung wird nur an geprüfte Fachbetriebe vergeben, die strenge Kriterien bezüglich Sicherheit, Zuverlässigkeit und Umweltverantwortung erfüllen.

Damit bietet ABW Abfallberatung auch für internationale Transporte höchste Rechtssicherheit.

 

Die ABW Abfallberatung Vreden bietet damit die vollständige Zertifizierungsbasis für eine gesetzeskonforme Abfallentsorgung.
Unsere Nachweise nach § 53, § 54 und § 56 KrWG sowie die NIWO-Genehmigung gewährleisten Transparenz, Qualität und maximale Sicherheit für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber.

 

Teilnahme-Zertifikate

Probenahme fester Abfälle auf der Basis der LAGA Richtlinie PN 98 und DIN 19 698-1 - Sachkundelehrgang

Probenahme fester Abfälle auf der Basis der LAGA Richtlinie PN 98 und DIN 19 698-1 - Karsten Wintershoff

Inhalte:

  • Normenübersicht für die Probenahme von Boden, Bauschutt und festen Abfällen
  • Vorgaben der LAGA M 20 für die Probenahme (Rasterbeprobung, Bestimmung der Bodenart nach der bodenkundlichen Kartieranleitung K5)
  • Inhalte der DIN 19 698-1
  • Problematik der Repräsentativität der Probenahme
  • Durchführung und Dokumentation / Probenvorbereitung vor Ort
  • Nachbereitung der Probenahme
  • Praktische Übung der Probenahme an Haufwerken
  • Hinweise zur Qualitätssicherung
Fachkundig im Sinne des Anhangs 4, Deponie-VO ist, wer eine qualifizierte Ausbildung (Studium etc.) oder langjährige praktische Erfahrungen sowie ein Lehrgang im Sinne der PN98 nachweisen kann.

► Prüfung erfolgreich bestanden.