Eine Übersicht unserer aktuellen Zertifikate stellen wir Ihnen hier zum Download bereit.
Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG
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Unser Zertifikat gemäß § 56 KrWG bestätigt die behördliche Anerkennung als geprüfter Entsorgungsfachbetrieb. Es umfasst alle relevanten Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), regelmäßige Überwachungen durch unabhängige Prüforganisationen sowie die Einhaltung strenger Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards.
Anzeige gemäß § 53 KrWG
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Die Anzeige gemäß § 53 KrWG dokumentiert unsere Berechtigung zur gewerblichen Sammlung und Beförderung nicht gefährlicher Abfälle. Sie wurde bei der zuständigen Behörde eingereicht und bestätigt, dass ABW Abfallberatung alle gesetzlichen Vorgaben für Transport, Logistik und Dokumentation erfüllt.
Diese Anzeige ist für viele öffentliche und private Auftraggeber Voraussetzung zur Zusammenarbeit.
Erlaubnis gemäß § 54 KrWG
Die Anzeige gemäß § 54 KrWG ermöglicht uns die Beförderung bestimmter gefährlicher Abfälle gemäß den aktuellen gesetzlichen Regelungen. Die behördliche Erfassung dient als Nachweis für unsere Fachkunde, Zuverlässigkeit und die sichere Durchführung aller Transporte.
Damit ist ABW Abfallberatung uneingeschränkt für anspruchsvolle Entsorgungs- und Transportprozesse qualifiziert.
NIWO Genehmigung Niederlande
Unsere NIWO-Genehmigung (Niederlande) erlaubt uns den grenzüberschreitenden Transport von Abfällen in die Niederlande. Diese Genehmigung wird nur an geprüfte Fachbetriebe vergeben, die strenge Kriterien bezüglich Sicherheit, Zuverlässigkeit und Umweltverantwortung erfüllen.
Damit bietet ABW Abfallberatung auch für internationale Transporte höchste Rechtssicherheit.
Die ABW Abfallberatung Vreden bietet damit die vollständige Zertifizierungsbasis für eine gesetzeskonforme Abfallentsorgung.
Unsere Nachweise nach § 53, § 54 und § 56 KrWG sowie die NIWO-Genehmigung gewährleisten Transparenz, Qualität und maximale Sicherheit für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber.





